Seit 3. August 2026 gelten für das Familienförderprogramm „Jung kauft Alt“ neue Bedingungen: Wer ein sanierungsbedürftiges Bestandshaus kauft, muss es nicht mehr zwingend auf einen Effizienzhaus-Standard bringen – einzelne energetische Maßnahmen reichen aus. Zugleich fällt der Förderzins auf ein neues Tief.

Was passiert ist

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Förderbedingungen des KfW-Kredits 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, besser bekannt als „Jung kauft Alt“, zum 3. August 2026 verändert. Der Kern der Änderung betrifft nicht den Zins, sondern die energetische Anforderung an das gekaufte Haus. Das Ministerium spricht von mehr Entscheidungsfreiheit bei den energetischen Maßnahmen; die KfW führt für den Kredit 308 inzwischen zwei Wege nebeneinander: die Sanierung binnen 4,5 Jahren nach der Förderzusage auf den Standard Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE – oder energetische Einzelmaßnahmen, etwa an Dach, Fassade oder Fenstern, ohne dass am Ende ein zertifizierter Effizienzhaus-Nachweis für das gesamte Gebäude steht. Bundesbauministerin Verena Hubertz begründete den Schritt so: „Mit ‚Jung kauft Alt‘ nehmen wir den Bestand in den Blick.“ Und weiter: „Mit unserer Anpassung ermöglichen wir mehr Entscheidungsfreiheit bei den energetischen Maßnahmen.“

Die Zahlen

  • 0,53 Prozent Zinssatz p. a. (Stand 1. Juli 2026) bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung
  • rund 34.000 Euro Ersparnis für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern gegenüber einem klassischen Hausbankdarlehen
  • 140.000 Euro Kredithöchstbetrag mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern, 180.000 Euro ab drei Kindern
  • 90.000 Euro maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind
  • Gefördert wird der Kauf von Bestandsgebäuden der Energieeffizienzklassen F, G oder H
  • Sanierungspflicht binnen 4,5 Jahren nach Zusage – wahlweise Effizienzhaus 85 EE bzw. Effizienzhaus Denkmal EE oder energetische Einzelmaßnahmen
  • Zum Vergleich die Vorgängerstufe vom 23.10.2025: Zins 1,71 Prozent, Pflichtstandard damals von Effizienzhaus 70 EE auf Effizienzhaus 85 EE gesenkt

Was das für Bauherren bedeutet

Für Familien, die ein älteres Haus kaufen wollen, ändert sich mit dieser Neuerung vor allem die Reihenfolge der Entscheidungen. Bislang musste am Ende der Sanierung ein zertifizierter Effizienzhaus-Standard für das ganze Gebäude stehen – das setzte in der Regel ein durchgeplantes Gesamtkonzept voraus, oft mit hohem Vorlauf und entsprechend hohen Anfangsinvestitionen. Wer stattdessen Einzelmaßnahmen wählt, kann priorisieren: zuerst die Gebäudehülle, dann Anlagentechnik, gestaffelt über mehrere Jahre. Bei der Gebäudehülle liegt der größte Hebel für energetische Wirkung ohnehin an Dach, Fassade und Fenstern. Vorgefertigte Holzelemente und Holzfaserdämmung lassen sich hier in einem Arbeitsgang montieren, was die Bauzeit gegenüber einer konventionellen Nachdämmung verkürzt – ein Aspekt, den wir bereits im Beitrag zu den Lebenszykluskosten der Holzfassade eingeordnet haben. Wichtig für die Planung: Wer am Bestand ohnehin einmal die Hülle öffnet, trifft eine Entscheidung, die über Jahrzehnte trägt – Einzelmaßnahmen erlauben zwar mehr Flexibilität beim Zeitpunkt, sie ersetzen aber nicht die Notwendigkeit, jede Maßnahme im Hinblick auf spätere Schritte sauber zu planen. Der regulatorische Rahmen dafür, in dem sich solche Sanierungsentscheidungen bewegen, steht in unserem Beitrag zur Heizungsgesetz-Novelle sowie zum kommenden GWP-Nachweis ab 2028.

Was das für Investoren und Kommunen bedeutet

Für Investoren ist der Kredit 308 zunächst nicht direkt nutzbar: Er ist an selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind gebunden, nicht an Kapitalanlagen. Relevant wird das Programm für Investoren indirekt – über die Marktwirkung. Es mobilisiert eine Käufergruppe für genau den Gebäudebestand, der sonst schwer verkäuflich ist: Häuser der Energieeffizienzklassen F, G und H. In einem Marktumfeld mit spürbar gestiegenen Bauzinsen macht der Förderzins von 0,53 Prozent solche Objekte für förderfähige Familien überhaupt erst finanzierbar. Für Kommunen mit Leerstand in Ortskernen ist das der eigentlich interessante Punkt: Ein Programm, das gezielt Käufer für sanierungsbedürftige Bestandsgebäude aktiviert, kann helfen, Leerstand in Wohngebieten zu verringern, ohne dass die Kommune selbst investieren muss. Die energetische Wirkung hängt dabei allerdings davon ab, welche Einzelmaßnahmen die neuen Eigentümer tatsächlich wählen – eine kommunale Steuerung darauf gibt es nicht.

Einordnung

Die Änderung vom 3. August 2026 ist binnen zehn Monaten bereits die zweite Lockerung der energetischen Anforderung an dieses Programm: Erst wurde im Oktober 2025 der geforderte Standard von Effizienzhaus 70 EE auf Effizienzhaus 85 EE gesenkt, jetzt tritt der Weg über einzelne Maßnahmen neben den Gesamtstandard. Parallel dazu ist der Förderzins von 1,71 auf 0,53 Prozent gefallen. Beides macht das Programm zugänglicher – und beides senkt den energetischen Anspruch an das geförderte Gebäude. Ein Haus der Effizienzklasse G, an dem lediglich die Fenster getauscht oder das Dach gedämmt werden, bleibt danach ein energetisch schwaches Haus; ein verbindlicher Gesamtnachweis fehlt in diesem Fall. Das ist keine Wertung, sondern eine Beschreibung der Mechanik: Die Förderpolitik gewichtet den erleichterten Zugang zu Wohneigentum für Familien derzeit höher als einen einheitlichen energetischen Mindeststandard beim Bestandserwerb. Wichtig bleibt zudem die Abgrenzung: „Jung kauft Alt“ ist ein Programm für den Kauf von Bestandsimmobilien durch Familien, kein Förderinstrument für Neubau oder für Holzbau im engeren Sinne. Der Bezug zum Holzbau ergibt sich erst in der zweiten Reihe – dort, wo Familien die gekaufte Hülle tatsächlich ertüchtigen und dafür die Bauweise wählen.


Quellen: BMWSB: Verbesserte Förderbedingungen für „Jung kauft Alt“ · KfW: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) · BMWSB: Wohneigentum für Familien nun deutlich leichter möglich

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