Seit dem 21.07.2026 gilt eine gekürzte Bundesförderung für effiziente Gebäude, und zwar über eine kleinere Bemessungsgrundlage. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten schrumpfen die förderfähigen Kosten dadurch um mehr als die Hälfte.

Was passiert ist

Seit dem 21.07.2026 ist die Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. GdW und Deutscher Mieterbund kritisieren das in einer gemeinsamen Pressemitteilung scharf. Gekürzt wurde die Bemessungsgrundlage: die maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit, auf die ein Fördersatz überhaupt erst angewendet wird. Diese Grenze wirkt wie ein Deckel über den anrechenbaren Sanierungskosten. Sinkt der Deckel, sinkt die absolute Fördersumme selbst dann, wenn der Prozentsatz gleich bleibt – und bei einem Gebäude mit vielen Wohneinheiten multipliziert sich der Effekt mit jeder einzelnen Einheit. Im Rechenbeispiel der beiden Verbände entspricht die Kürzung einer Absenkung von 30.000 auf 12.750 Euro je Wohneinheit.

Die Zahlen

  • Kürzung der BEG-Förderung in Kraft seit dem 21.07.2026
  • Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten: förderfähige Kosten sinken von 360.000 Euro auf 153.000 Euro
  • Das entspricht einem Rückgang um 57,5 Prozent
  • Rechnerisch je Wohneinheit: von 30.000 Euro auf 12.750 Euro
  • Konkrete Fördersätze nennt weder die Pressemitteilung noch die BAFA-Kurzmeldung

Was das für Investoren und Bauherren bedeutet

Der Mechanismus trifft die serielle Sanierung im Bestand besonders hart. Für ein bewohntes Mehrfamilienhaus sind vorgefertigte Holzelemente und Holzfaserdämmung technisch oft die einzige Bauweise, die kurze Bauzeiten und eine Sanierung im laufenden Betrieb überhaupt ermöglicht – die Bewohner bleiben während der Maßnahme in ihren Wohnungen, während draußen vorgefertigte Fassadenelemente montiert werden. Diese Vorfertigung verlangt aber einen höheren Planungsvorlauf und höhere Anfangsinvestitionen als eine Sanierung in vielen kleinen Einzelschritten, die sich über Jahre strecken lässt. Genau diese Vorfinanzierung stützt sich in der Kalkulation meist auf eine verlässliche Förderzusage. Bricht die Bemessungsgrundlage pro Wohneinheit ein, bricht damit zuerst der serielle Ansatz weg, nicht die schrittweise Einzelmaßnahme – wer ohnehin Heizung, Fenster und Dämmung nacheinander saniert, spürt die Kürzung anteilig, wer ein Gebäude in einem Zug seriell ertüchtigt, spürt sie an der gesamten Kostenbasis auf einmal. Wie stark serielle und schrittweise Sanierung sich ohnehin schon bei den Mehrkosten unterscheiden, haben wir in unserem Beitrag zur ehrlichen Kostenrechnung im Holzbau eingeordnet. Wer jetzt plant, sollte die Fördersumme auf Basis der neuen, niedrigeren Bemessungsgrenze rechnen – nicht auf Basis der Zahlen vor dem 21.07.2026.

Was das für Kommunen bedeutet

Unmittelbar betroffen sind kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften überwiegend Mehrfamilienhäuser und sind zugleich an eine sozialverträgliche Mietentwicklung gebunden – sie können gestiegene Sanierungskosten also nicht einfach über die Miete weiterreichen. Eine kleinere Förderbasis pro Wohneinheit trifft damit genau die Bauherrenschaft, die am wenigsten Spielraum hat, die Lücke selbst zu tragen. Für die Investitionsplanung heißt das: Projekte, die auf der bisherigen Förderkulisse kalkuliert waren, müssen neu gerechnet werden, bevor eine Sanierung beauftragt wird. Wo die Bundesförderung schrumpft, lohnt zusätzlich der Blick auf Landesprogramme – auch wenn diese Ausweichroute nicht dauerhaft trägt. So sind seit dem 02.03.2026 im bayerischen Holzbauförderprogramm BayFHolz keine Neuanträge mehr möglich, wie wir in unserer Übersicht zu den Holzbauaktivitäten der Bundesländer beschrieben haben. Der regulatorische Rahmen selbst bleibt davon unberührt: Die energetischen Anforderungen aus der Novelle des Heizungsgesetzes gelten unverändert weiter – nur die Förderung, die ihre Umsetzung erleichtern sollte, wird knapper.

Einordnung

GdW und Deutscher Mieterbund sind Interessenverbände, die eigene Mitglieder – Wohnungsunternehmen auf der einen, Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite – vertreten und ein klares Interesse an der Rücknahme der Kürzung haben. Axel Gedaschko, Präsident des GdW, formuliert das entsprechend zugespitzt: „Diese Kürzung ist ein Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende.“ Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, warnt in der gleichen Mitteilung sinngemäß vor einem erheblichen Kostenrisiko für Mieterinnen und Mieter, sollte die energetische Sanierung durch die Kürzung ins Stocken geraten. Diese Einschätzung verdient Gehör, ersetzt aber nicht die Gegenseite der Rechnung: Fördermittel sind Haushaltsmittel, und eine Bundesregierung, die ihr Budget priorisieren muss, kann eine Kürzung auch als notwendige Entscheidung unter mehreren konkurrierenden Ausgabenposten begründen – nicht jede Einsparung ist automatisch ein Fehler. Was in der Debatte bislang fehlt, ist eine belastbare Folgenabschätzung: Wie viele geplante Mehrfamilienhaus-Sanierungen tatsächlich storniert oder verschoben werden, ist mit den vorliegenden Zahlen nicht zu beziffern. Für die Praxis bleibt trotzdem der nüchterne Befund: Wer eine serielle Sanierung mit Holzelementen kalkuliert, rechnet ab sofort mit einer kleineren Förderbasis – und mit weniger Puffer, falls sich die Rahmenbedingungen im Lauf des Bauvorhabens erneut ändern, wie es der GWP-Nachweis im Gebäudemodernisierungsgesetz für andere Nachweispflichten bereits zeigt.


Quellen: GdW und Deutscher Mieterbund: Kahlschlag auf Kosten der Mieter und des Klimas · BAFA: Änderungen der BEG

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